Zuschuss für gerontologische Dienstleistungen

Die Sozialgesetzgebung sieht die Gewährung von Zusatzleistungen für den „Aufenthalt in Seniorenheimen“ für Personen vor, die auf unbestimmte Zeit in einer Wohnstruktur leben und deren persönliche finanzielle Mittel nicht ausreichen, um die Kosten für die Unterbringung und die zusätzlichen Kosten (Eigenbedarf) zu decken.

Die Zusatzleistungen für den Aufenthalt in einer Wohnstruktur betreffen die Unterbringungskosten, die nicht durch die Leistungen der Sozialversicherung abgedeckt sind. Sie können mit den Leistungen der Pflegeversicherung kumuliert werden.

Die Zusatzleistungen werden vom nationalen Solidaritätsfonds (FNS) übernommen, der die Leistungen monatlich an die Einrichtung, in der der Antragsteller untergebracht ist, und nicht an Letzteren, zahlt. Die Einrichtung muss gemäß dem Gesetz zugelassen sein und sich in Luxemburg befinden.

In der Regel werden die Anträge für den Zuschuss in den Wohnstrukturen ausgefüllt. Die Antragsformulare können auch heruntergeladen, ausgefüllt, unterschrieben und per Post an den FNS geschickt werden.

Für mehr Informationen: Nationaler Solidaritätsfonds