Wohnungsbeihilfen
Das Ministerium für Wohnungsbau stellt individuelle Wohnhilfen sowohl für Mieter:innen als auch für Eigentümer:innen zur Verfügung. Alle Hilfen können auf www.logement.public.lu eingesehen werden.
Zuschuss für spezielle Anpassungen für Menschen mit Behinderung. Dieser wird für Anpassungen gewährt, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden. Der Höchstbetrag beträgt 60 % der entstandenen Kosten für die durchgeführten Arbeiten, jedoch maximal 20.000 Euro pro Person.